Claus Metz (IPPNW),
07.12.2001
Stellungnahme von Claus Metz (IPPNW- Ärzte in sozialer Verantwortung) nach der Akteneinsicht
in den Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt
zu Aamir Ageebs Tod
Derzeitiger
Kenntnisstand der Handlungen und Unterlassungen, die zur Erstickung Aamir Ageebs
beim Abschiebeversuch am 28.5.1999 beigetragen haben.
1. Zur Ignoranz der Erstickungsgefahren:
a. Seit dem 7.12.98 wurde vom Polizeipräsidium Frankfurt aus "positional
asphyxia" nach Information durch mich als erstickungsgefährliche Vorgehensweise
hessenweit bekanntgemacht.
b. DER SPIEGEL vom 5.6.99 berichtet ausführlich in "Angst vor der
Schande" (S.48) über lagebedingte Festnahme-Erstickungen und Ausbildungsmängel
diesbezüglich.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,25821,00.html
c. In der Zeitschrift der 'kritischen Polizisten' "UNBEQUEM" Dez/98
und März/99 wird ausführlich über lagebedingte Erstickungen und
die diesbezügliche US-Polizei-Fachliteratur berichtet:"Spiel mir das
Lied vom natürlichen Tod" (S.50 bzw. S.26).
http://www.comlink.de/cl-hh/r.borchers/dez98/tod1.htm
http://www.comlink.de/cl-hh/r.borchers/mar99/tod2.htm
d. Meine wiederholten Telefonate mit BGS-Sprecher Klaus Ludwig mit Hinweisen
auf diese Veröffentlichungen werden von diesem in einem Rechtfertigungsschreiben
an Innen-Staatssekretär Schapper entschuldigt, er habe 2 Jahre lang keine
Zeit für ein Gespräch mit uns Ärzten gefunden und habe 1 Woche
vor Ageebs Tod meine "nebenbei abgegebene(n) medizinische(n) Erklärungen
nicht verstanden."
e. Seit Januar 98 wird von allen Abschiebe-BGS-Beamten eine Anweisung halbjährlich
unterschrieben, die u.a. vorsah, dass bei Helmverwendung die Atmung permanent
zu überwachen sei.
f. Der bis 1998 in Frankfurt zuständige Abschiebe-Ausbilder POK Scheferling
lehrt die bei Ageeb angewandte Zwangsbückung des Oberkörpers auf die
Oberschenkel als "bewusst" eingesetzte Maßnahme, einen Schübling
durch Atemnot zu zwingen, seine in den Leisten versteckten Hände zum Fesseln
herauszugeben.
2. Der bei Ageeb angewandte
Erstickungs-"Overkill'":
a. Brustkorbeinengung durch zirkuläre Fesselung eines Klettbandes um den
Brustkorb.
b. Einengung des unteren Brustkorbrandes durch zirkuläre Fesselung unter
Einbeziehung der Unterarme, die nach hinten mit 4 miteinander verbundenen Plastikfesseln
hinter dem Rücken zusammengezurrt und vor der Magengrube an den Handgelenken
mit 2 Kabelbindern und 1 Klettband zusammengebunden wurden.
c. Zusätzlich werden die Hände bei erzwungener Rumpfbeugung, die nach
einer Zeugin seit ihrer Sitzplatzeinnahme "im Prinzip immer" beibehalten
wurde, mit erheblicher Hebelwirkung wie eine Nuss im Nussknacker zwischen Oberkörper
und Oberschenkel in die Magengrube gepresst, so dass bei der rechtsmedizinischen
Rekonstruktion die Atmung je nach Beugewinkel bis auf Null zurückging.
d. Zusätzlich scheint der Helmkinnbügel so heftig auf die beidseits
je 3 erreichbaren obersten Rippen gepresst worden zu sein, dass diese entlang
des Kinnbügelrandes 6-fach brachen und die obere Brustbeinverbindung eine
"abnorme Beweglichkeit" erhielt.
e. Dabei scheint der Verschlussmechanismus des Helmes gegen die Halsvorderseite
gepresst worden zu sein, so dass dort 6 geometrische Striemen entstanden sowie
am Halsansatz ein 4 x 5 cm großer Bluterguss.
f. Zusätzlich war über Ageebs Beine und Arme zur Tarnung der Fesselung
eine Decke gebreitet mit der Gefahr der Visierausschnitt-Abdichtung beim Hinabdrücken
des Kopfes vom Vordersitz aus.
g. Zusätzlich wurde nach Aussage der beiden nächstsitzenden Zeuginnen
ein Kissen zur Dämpfung des Schreiens vor Ageebs Gesicht gehalten, das
auf beiden Seiten Ageebs Speichelspuren nachweisbar und eindeutig hinterließ.
h. Fast alle Zeuginnen hatten Ageebs Schrei gehört und seine lebensbedrohlichen
Stöhn- oder Röchelgeräusche, nach bzw. während derer Ageebs
Beugehaltung beibehalten wurde.
i. Nach den überwiegenden Zeugenaussagen haben sich die 3 BGS-Beamten geweigert,
Ageebs Fesseln trotz ärztlicher Aufforderung zu lösen, um eine effektive
Wiederbelebungslage auf dem Bordboden zu ermöglichen.
j. Bis auf eine einzige Behauptung der mit der erstbehandelnden Anaesthesie-Fachärztin
zu Ageeb hingegangenen Stewardess scheint der Notfallkoffer mit Atembeutel nicht
zur Verfügung gestellt worden zu sein.
k. Keine der Fiugbegleiterinnen berichtet, bei der Wiederbelebung behilflich
gewesen zu sein oder die BGS-Beamten aufgefordert zu haben, Ageeb abzuschnallen.
Selbst die angeblich den Notfallkoffer bereitstellende Begleiterin berichtet,
sie sei direkt danach ins Cockpit gegangen.
Flugkapitän Eike R.
berichtet nach der ärztlichen Todesfeststellung, er "habe gegenüber
der Verkehrsleitung der Lufthansa angegeben, dass Ageeb möglicherweise
an einer Vergiftung gestorben sei." Gegenüber der Purserette Lilian
G., die beim Anblick Ageebs "sehr erschreckt" reagierte, habe der
LH-Kapitän "erklärt, dass sie den Mann mitnehmen müssten,
da ein Abschiebeversuch bereits fehlgeschlagen sei."
Die für Ageebs Sitzreihe
45 zuständige Stewardess Annette P. hielt die durch die 3 BGS-Beamten erzwungene
Rumpfbeugung Ageebs nicht für "eine Gewaltanwendung". "Die
beiden BGS-Beamten links und rechts vom Deportee hätten auch Getränke
erhalten. Aus Sicherheitsgründen habe der Deportee jedoch kein Getränk
bekommen." Ageebs lautes Schreien habe sie zwar gehört.
Nach Ageebs Tod gab es innerhalb des Lufthansa-Flugpersonals keinerlei Informationen
über das Vorgefallene. Wäre dies nach Kola Bankoles Knebelungstod
am 30.8.94 ebenso gewesen, hätte die Öffentlichkeitwahrscheinlich
nie von seiner Knebelung erfahren. Für die Frankfurter Gerichtsmedizin
hat Bankole ohnehin "einen plötzlichen Tod aus natürlicher innerer
Ursache" erlitten.
Diese Version tischt auch
das rotgrüne Innenministerium dem Innenausschuss nach Ageebs Tod wieder
auf unter Verschweigen der gerichtlichen Ergebnisse im Begleitarztprozess. Auch
bei der Erstickung in typischer "Schweinefesselungs"position unter
bis zu 10 Polizisten am 15.5.98 an der Frankfurter Hauptwache mochten die Gerichtsmediziner
eine "positional asphyxia" nicht einmal diskutieren. Die Frankfurter
Staatsanwaltschaft weigerte sich beharrlich, eine von uns "Ärzten
in sozialer Verantwortung" geforderte Ablaufsrekonstruktion in Auftrag
zu geben.
Nach der Abschiebungserstickung
des Khaled Abuzarifa aus Gaza am 3.3.99 auf dem Flughafen Zürich ließ
der Züricher Rechtsmediziner Walter Bär dessen Fesselung rekonstruieren:
Das Zusammenzurren der Unterarme um den Brustkorb entsprach weitgehend der bei
Ageeb verwandten Fesselung, in Zürich aber mit Lederriemen, die nicht so
einschnürten wie die bei Ageeb verwandten Kabelbinder, die an allen Fesselungsstellen
Striemen im Abstand von wenigen Millimetern teils mit Blutergüssen als
Doppelstreifen wie Minischienen hinterließen.
Die Zitate unter 2. sind
dem BKA-Schlussbericht vom 2.8.01 Tgb.-Nr. OA 41-41/99 entnommen.
Claus Metz